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18.06.2010
Kostendach für die Einspeisevergütung (KEV) erhöht

Das Parlament hat heute in der Schlussabstimmung eine Revision des Energiegesetzes gutgeheissen, die eine Aufstockung der finanziellen Mittel für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für grünen Strom sowie eine Anhebung des Wasserzinses vorsieht.
Zur Finanzierung der kostendeckenden Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien und der weiteren Fördermassnahmen des Energiegesetzes wird seit dem 1. Januar 2009 auf jede verbrauchte Kilowattstunde ein Zuschlag erhoben. Dieser war bisher gemäss Energiegesetz (Artikel 15b Absatz 4) auf maximal 0,6 Rappen begrenzt.

 

In der heutigen Schlussabstimmung zur Revision des Energiegesetzes genehmigte das Parlament nun eine Erhöhung dieses maximalen Zuschlags auf 0,9 Rappen ab 2013. Ab dann stehen damit rund 500 Millionen Franken (bisher rund 265 Millionen Franken) für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Verfügung. Das revidierte Gesetz kann per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt werden
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