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Kostendach für die Einspeisevergütung (KEV) erhöht
Das Parlament hat heute in der Schlussabstimmung eine Revision des Energiegesetzes gutgeheissen, die eine Aufstockung der finanziellen Mittel für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für grünen Strom sowie eine Anhebung des Wasserzinses vorsieht.
In der heutigen Schlussabstimmung zur Revision des Energiegesetzes genehmigte das Parlament nun eine Erhöhung dieses maximalen Zuschlags auf 0,9 Rappen ab 2013. Ab dann stehen damit rund 500 Millionen Franken (bisher rund 265 Millionen Franken) für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Verfügung. Das revidierte Gesetz kann per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt werden ![]() |


